Was ist Novilon?

Novilon ist eine bekannte Marke fuer Bahnen-Bodenbelaege (Vinyl/PVC), die in der Schweiz zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren in zahlreichen Miet- und Eigentumswohnungen verlegt wurde. Der Belag selbst ist heute meist unbedenklich – problematisch kann jedoch der Kleber sein, mit dem er auf dem Unterboden befestigt wurde: Bei aelteren Verlegungen wurde haeufig asbesthaltiger Teerklebstoff verwendet.

Wichtig Nicht der Novilon-Belag selbst, sondern der darunterliegende Kleber ist in vielen Faellen die eigentliche Asbestquelle. Solange der Boden intakt und fest verklebt liegt, ist das Risiko gering.

Warum das Thema gerade jetzt relevant ist

Asbesthaltige Bodenbelaege in Schweizer Mietwohnungen wurden in den letzten Jahren wiederholt in Schweizer Medien thematisiert. Das hat viele Mieterinnen und Mieter in Altbauwohnungen mit Novilon-Boeden verunsichert – zu Recht sollten Sie das Thema ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen.

Was Mieter wissen sollten

Nach Schweizer Mietrecht (OR Art. 256 ff.) ist die Vermieterschaft verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Ein Verdacht auf Asbest im Bodenbelag gilt als Mangel, den Sie melden koennen und sollten:

  1. Boden nicht selbst bearbeiten – kein Abziehen, Schleifen oder Entfernen in Eigenregie
  2. Mangel schriftlich melden (Maengelrüge) an die Verwaltung oder Vermieterschaft
  3. Abklaerung verlangen – die Vermieterschaft traegt in der Regel die Kosten fuer die Untersuchung, da es sich um eine Frage der Instandhaltung handelt
  4. Bei bestaetigtem Befund: Die fachgerechte Sanierung obliegt der Vermieterschaft; Mieter muessen den Rueckbau nicht selbst durchfuehren oder bezahlen
Nicht selbst entfernen. Auch wenn der Auszug bevorsteht: Das eigenmaechtige Entfernen eines asbesthaltigen Bodens kann Fasern freisetzen und im schlimmsten Fall zu Haftungsfragen gegenueber Mitbewohnern oder Nachmietern fuehren.

Was Eigentuemer wissen sollten

Wer eine Wohnung mit Novilon-Boden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren besitzt oder vermietet, sollte spaetestens vor einer Renovation oder einem Mieterwechsel eine Abklaerung veranlassen. Das reduziert das Risiko unerwarteter Mehrkosten waehrend laufender Bauarbeiten und schafft Rechtssicherheit gegenueber Mietparteien.

Wie laeuft die Abklaerung ab?

Eine Probe des Klebers (nicht zwingend des Belags selbst) wird fachgerecht entnommen und im Labor analysiert. Ablauf und Kosten sind identisch mit anderen Bodenbelag-Analysen – siehe unseren Artikel Asbest Test Schweiz: Kosten und Ablauf. Weitere Informationen zu asbesthaltigen Bodenbelaegen generell finden Sie in unserem Artikel Asbest im Bodenbelag.

Fazit

Ein Novilon-Boden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Anlass fuer eine Abklaerung vor jeder Bearbeitung. Mieter koennen und sollten den Verdacht bei der Verwaltung melden; Eigentuemer sind gut beraten, das Thema aktiv anzugehen, statt es bis zur naechsten Renovation aufzuschieben.

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